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Was tun in Notfällen?

Hinweise für Störungen und Notlagen

An wen kann ich mich als Mieter wenden?

Die »erste Hilfe« für Notfälle ist gar nicht so weit entfernt. In jedem der von uns verwalteten Häuser befinden sich Aushänge mit den wichtigen Notfallnummern unserer Handwerker und anderer Techniker – zum Beispiel wenn im Winter die Heizung ausgefallen ist. So können Sie direkt den passenden Ansprechpartner für schnelle Lösungen erreichen. Die Aushänge befinden sich im Erdgeschoss Ihres Hauses.

Havarien und technische Störungen

Eine große Wasserpfütze breitet sich in der Küche unaufhaltsam aus. Natürlich ausgerechnet am Freitag Abend. Der Übeltäter: ein defektes Absperrventil. Jetzt helfen Handtücher oder der eigene Werkzeugkasten nicht mehr, sondern ein Fachmann muss diesen Notfall beheben. In solchen Situationen ist es nur logisch, dass Mieter sich an einen Handwerker wenden.

Weitere Fälle von Havarien, bei denen Handwerker eingeschaltet werden sollten:
 
  • Defekte an der Elektrik, die auch zu Kabelbränden führen können
  • Rohrbrüche und Lecks
  • verstopfte Abwasserleitungen
  • Ausfall der Heizung
 
Die schwersten Havariefälle sind Brände, Explosionen oder Unwetterschäden (bspw. überflutete Keller). Bei solchen Vorkommnissen ist selbstverständlich ein Anruf bei der Feuerwehr nötig.

Richtiges Verhalten bei Gasgeruch

Viele Haushalte werden heute durch eine Erdgas-Zentralheizung versorgt. Doch was tun, wenn es im Rohrsystem zu einem Leck kommt? Zuerst sollten Sie wissen, dass Sie von einem Gasleck kaum überrascht werden. Eigentlich ist Erdgas geruchlos, weshalb die Gasversorger Duftstoffe beimengen. Diese lassen sich auch in kleinsten Mengen problemlos erkennen, denn der Geruch ist faulig und stechend. Gaslecks bleiben also sehr selten unbemerkt.

Diese Schritten sollten Sie beachten:
 
  • Ruhig bleiben: bei Erkennung des Geruchs besteht noch kein Grund zu übertriebener Eile
  • Funken und Flammen vermeiden: das gilt vor allem für Zigaretten und die Nutzung elektrischer Geräte. Selbst Lichtschalter dürfen nicht betätigt werden.
  • Fenster öffnen
  • Gashahn schließen, der Hauptabsperrhahn befindet sich im Keller
  • Anwohner warnen und Notdienst kontaktieren (Feuerwehr oder Kontaktdaten des Netzbetreibers am Haupthahn bzw. Aushang im Haus)
Wir sind für unsere Mieter da – nicht nur bei Notfällen! Sollte es einmal einen Mangel oder einen Schaden geben, der behoben werden muss, dann stehen wir gern an der Seite unserer Mieter und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.
 
Sollten Sie jetzt noch Fragen haben, können Sie uns so erreichen:
 
Hausverwaltung
Tel: 03722 / 40 39 35
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